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Wohnungsabnahme nach Mietende

Die Abnahme der Wohnung ist ein rechtlich äußerst wichtiger Vorgang. Nimmt der Vermieter die Wohnung vom Mieter zurück, ohne dass er rechtzeitig vorhandene Mängel oder Schäden rügt, dann hat er diesen vertragswidrigen Zustand akzeptiert und kann später keine Mängelbeseitigung oder Schadenersatzansprüche mehr geltend machen.

Lassen Sie die Wohnungsabnahme durch einen unparteiischen Dritten erstellen. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie, führen die Abnahme gemeinsam mit dem Mieter durch, erstellen ein Protokoll und halten den Zustand der Wohnung in Bildern fest. Sie bekommen einen schriftlichen Abnahmebericht mit einer Einschätzung, welche Mängel und Schäden Sie gegenüber dem Mieter dann geltend machen können.