Service

Ist es der richtige Mieter? – Der Mieter-Solvenzcheck schafft Sicherheit und Klarheit

Mit Hilfe unseres Mieter-Solvenzchecks können Sie sich von der Bonität und Zahlungsmoral Ihres künftigen Mieters vor Vertragsabschluss überzeugen. Zusammen mit unserem Partner Creditreform Hameln überprüfen wir den von Ihnen favorisierten Mietinteressenten vor Vertragsabschluss. So können Sie unliebsamen Überraschungen vorbeugen

Haus & Grund Solvenz Prüfung

Was ist die Haus & Grund Solvenz Prüfung?

Mit der Haus & Grund Solvenz Prüfung erfahren Sie, ob über Ihren zukünftigen Geschäftspartner – also den Mietinteressenten – Negativinformationen zum Zahlungsverhalten bei unserer Auskunfts-Partnerin, dem Verein Creditreform vorliegen. Sie können so z. B. in Erfahrung bringen, ob gegen den entsprechenden Mieter bereits ein Mahnverfahren läuft oder er sich gar in einem Insolvenzverfahren befindet. Bevor Sie ein also ein wirtschaftliches Risiko eingehen, sollten Sie sich Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit Ihres zukünftigen Mieters verschaffen.

Wie nutzen Sie die Haus & Grund Solvenz Prüfung?

Sie sind Mitglied im bei Haus & Grund Hameln und möchten mit einem Mietinteressenten einen Mietvertrag abschließen. Eine positive Bonitätsauskunft über den Mietinteressenten ist für Sie letzte Voraussetzung zum Abschluss des Mietvertrages. Dann haben Sie ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Fordern Sie die Abrufunterlagen bei uns an. Diese stehen hier zum kostenlosen Download bereit. Auch per Fax können Sie die erforderlichen Formulare erhalten. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen schicken Sie uns anschließend, z. B. per Fax oder E-Mail, wieder zu. Sie erhalten dann von uns in aller Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen die gewünschte Bonitätsauskunft zu Ihrem Mietinteressenten.

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf 23,80 € pro Auskunft über einen Mietinteressenten.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Einholung der Bonitätsauskunft mit der Haus & Grund Solvenz Prüfung setzt voraus, dass auf Seiten des Teilnehmers ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie beabsichtigen, einen Mietvertrag mit einem Mieter abzuschließen, da dieser Vertrag mit einem permanenten kreditorischen Risiko für Sie verbunden ist.

Die Einholung von Bonitätsauskünften von potentiellen Geschäftspartnern, zu denen (noch) keine (aktuelle) Geschäftsbeziehung besteht, wäre hingegen unzulässig und ist gemäß BDSG strafbewehrt. Hierzu zählen z.B. (bloße) Interessenten, potentielle Geschäftspartner die in Form einer Mailingaktion beworben werden sollen oder frühere